Niedrigenergiebauweise

  • Erstellung des Wärmeschutznachweises für Niedrigenergiehäuser nach der Energieeinsparverordnung EnEV vom 16.11.2001 in Verbindung mit der Änderungsverordnung 2004 unter Berücksichtigung der
    DIN 4108 – Wärmeschutz im Hochbau

  • Überprüfung und Auslegung der erforderlichen baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen für Niedrigenergie- und Passivbauweise

  • Abstimmung des geplanten Wärmeschutzes mit der Ausführung

  • Mitwirken bei der Ausführungsüberwachung