Schallimmissionsschutz

  • Ausarbeitung von Immissionsprognosen für Gewerbelärm im Zuge der Baugenehmigung entsprechend den behördlichen Auflagen (Umweltverträglichkeitsprüfung)

  • Untersuchungen der Lärmeinwirkung von Gewerbebetrieben, Straßen, Schienen und Sportanlagen im Zuge der Bauleitplanung

  • Beurteilung von Schallimmissionen nach der DIN 18005, der 16. BImSchV, der 18. BImSchV, der TA-Lärm sowie der DIN 4109

  • Überprüfung der Luft-, Körperschall- und Schwingungsübertragung innerhalb von Gebäuden mit Beurteilung der Untersuchungsergebnisse nach der TA-Lärm und der DIN 4109

  • Ausarbeitung von Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage einer meßtechnischen Bestandsaufnahme (Luft-, Körperschall- und Schwingungsmessungen)

  • Beurteilung der baulichen Gegebenheiten mit der Ausarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen als gerichtlich und außergerichtlich tätiger öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger