Schallimmissionsschutz
- Ausarbeitung von Immissionsprognosen
für Gewerbelärm im Zuge der Baugenehmigung entsprechend den behördlichen
Auflagen (Umweltverträglichkeitsprüfung)
- Untersuchungen der Lärmeinwirkung
von Gewerbebetrieben, Straßen, Schienen und Sportanlagen im Zuge der
Bauleitplanung
- Beurteilung von Schallimmissionen
nach der DIN 18005, der 16. BImSchV, der 18. BImSchV, der TA-Lärm sowie
der DIN 4109
- Überprüfung der Luft-,
Körperschall- und Schwingungsübertragung innerhalb von Gebäuden mit
Beurteilung der Untersuchungsergebnisse nach der TA-Lärm und der DIN
4109
- Ausarbeitung von Sanierungsmaßnahmen
auf der Grundlage einer meßtechnischen Bestandsaufnahme (Luft-, Körperschall-
und Schwingungsmessungen)
- Beurteilung der baulichen
Gegebenheiten mit der Ausarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen als gerichtlich
und außergerichtlich tätiger öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
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