Störschallschutz
- Auslegung von Maßnahmen
zur Reduzierung der Luft- und Körperschall- übertragung von technischen
Anlagen (Technikzentralen, Sanitärinstallation, Aufzüge, Maschinen etc.)
in schutzbedürftige Aufenthaltsräume im Hinblick auf die Einhaltung
der baurechtlichen Anforderungen der DIN 4109 oder objekt-bezogener
Erfordernisse an den Schallschutz
- Störschalltechnische Messungen
nach den einschlägigen Richtlinien (DIN 52219, TA-Lärm, etc.) mit Beurteilung
der Untersuchungsergebnisse
- Ausarbeitung von Sanierungsmaßnahmen
auf der Grundlage einer meßtech-nischen Bestandsaufnahme (Luft-, Körperschall-
und Schwingungsschutz)
- Ergründung der Ursache
von Störschallübertragungen mit der Ausarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen
als gerichtlich und außergerichtlich tätiger öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger
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