Störschallschutz

  • Auslegung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luft- und Körperschall- übertragung von technischen Anlagen (Technikzentralen, Sanitärinstallation, Aufzüge, Maschinen etc.) in schutzbedürftige Aufenthaltsräume im Hinblick auf die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen der DIN 4109 oder objekt-bezogener Erfordernisse an den Schallschutz

  • Störschalltechnische Messungen nach den einschlägigen Richtlinien (DIN 52219, TA-Lärm, etc.) mit Beurteilung der Untersuchungsergebnisse

  • Ausarbeitung von Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage einer meßtech-nischen Bestandsaufnahme (Luft-, Körperschall- und Schwingungsschutz)

  • Ergründung der Ursache von Störschallübertragungen mit der Ausarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen als gerichtlich und außergerichtlich tätiger öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger